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22.2.2012 11 Uhr - Hier anmelden
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Werbeeinwilligungen gehören nicht in die AGB, sagt das OLG Köln

OLG entscheidet: Werbeerlaubnis darf nicht in AGB versteckt sein

07.04.09 - Das Opt-in, also die ausdrückliche Erlaubnis eines Internetnutzers Werbung erhalten zu dürfen, ist im Web Standard. Dennoch machen Webseitenbetreiber immer noch Fehler, wenn es darum geht, sich die Werbeerlaubnis der Nutzer zu sichern. Mit dem Risiko der Abmahnung. Ein Urteil des OLG Köln hat nun Klarheit in dieser Sache geschaffen.

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