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Blog- und Forenclipping wird wichtiger
28.03.07 - Der Bundesgerichtshof entpuppt sich in den letzten Wochen als ein Hort des gesunden Menschenverstands. Erst gestattet er gegen die Vorinstanzen das Verwenden von faschistischen Symbolen, wenn man (z.B. durch das Durchstreichen von Hakenkreuzen) dagegen angeht, jetzt entscheidet er praktikabel über die Haftung bei Web-2.0-Diensten.von Joachim Graf
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- 1. Teil: BGH bestätigt Störerhaftung für Betreiber von Web-2.0-Diensten
- 2. Teil: Joachim Graf: Blog- und Forenclipping wird wichtiger
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