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Blog- und Forenclipping wird wichtiger

28.03.07 - Der Bundesgerichtshof entpuppt sich in den letzten Wochen als ein Hort des gesunden Menschenverstands. Erst gestattet er gegen die Vorinstanzen das Verwenden von faschistischen Symbolen, wenn man (z.B. durch das Durchstreichen von Hakenkreuzen) dagegen angeht, jetzt entscheidet er praktikabel über die Haftung bei Web-2.0-Diensten.

von Joachim Graf

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