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BGH bestätigt Störerhaftung für Betreiber von Web-2.0-Diensten
28.03.07 - Wir haben heute eine gute und eine schlechte Nachricht für deutsche Social-Commerce- und Web-2.0-Portale: Einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes zufolge haften Dienstleister nicht grundsätzlich für Rechtsverletzungen in User-Generated-Content auf ihrem Angebot. Allerdings können sie in die Mitstörer-Haftung genommen werden.von Susan Rönisch
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