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Bild: Microsoft

Urteil: Powerseller müssen ihren Vornamen verraten

05.03.07 - Wer bei Ebay als Powerseller handelt, muss neben seiner Anschrift auch seinen vollständigen Namen angeben. Sonst verstoßen Onlinehändler gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wie Berliner Richter entschieden haben.

von Stephan Meixner

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