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Urteil: Powerseller müssen ihren Vornamen verraten
05.03.07 - Wer bei Ebay als Powerseller handelt, muss neben seiner Anschrift auch seinen vollständigen Namen angeben. Sonst verstoßen Onlinehändler gegen das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wie Berliner Richter entschieden haben.von Stephan Meixner
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