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Fristlose Kündigung nach Surfen am Arbeitsplatz
deutschen Beschäftigten privat am Arbeitsplatz, 48 % davon bis zu 50
Minuten wöchentlich. Die Arbeitsgerichte haben sich bisher mit der
Frage der Zulässigkeit des privaten Surfens am Arbeitsplatz nur
vereinzelt beschäftigt. Während das Arbeitsgericht Wesel zur
Unzulässigkeit einer fristlosen Kündigung gelangt ist, hat das
Arbeitsgericht Hannover in einem neueren Urteil die fristlose
Kündigung eines Mitarbeiters für wirksam angesehen.
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