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Bild: Gimahhot GmbH

Gimahhot tappt in die Abmahnfalle

08.04.09 - Was eigentlich ein gelungener Aprilscherz sein sollte, kommt nun für Gimahhot als Bumerang wieder zurück. Auch bei einer Verballhornung gelten immer noch die Regeln des Marken- und Persönlichkeitsrechts.

von Olaf Groß

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Firmen und Sites: gimahhot.de
Trackbacks / Kommentare
Von: Martin Schröder Zu: Gimmahot tappt in die Abmahnfalle 08.04.09
Kaum zu glauben. Sind die Jungs bei Gimmahot wirklich so naiv? Ich denke mal eher, man wird sich gesagt haben, dass die "ehemalige Actrice" schon nichts gegen die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte unternehmen wird, da sie ja sicher nicht als Spielverderberin dastehen will. Pech gehabt.
Von: Tobias Bär, IT-Service Zu: Gimmahot tappt in die Abmahnfalle 08.04.09
@ibusiness:
Vor Veröffentlichung eines Artikels sollte der Autor doch nochmals die Rechtschreibung prüfen. Besonders wird der Name der Firma konsequent in zwei Varianten benutzt.
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