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Online-Shops: Urteil erlaubt die Angabe unverbindlicher Lieferzeiten
07.08.08 - Trotz ständiger Bemühungen die Wege zwischen Lieferanten und Händler so weit es geht zu optimieren, können viele Shop-Betreiber bei den Lieferzeiten oftmals nur unverbindliche Angaben machen. Unruhe entstand, als das Kammergericht Berlin entschied, dass solche unverbindlichen Lieferzusagen nicht statthaft seinen. Dank eines neuen Urteils aus Frankfurt scheint diese Gefahr zunächst einmal gebannt.von Olaf Groß
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