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BSK: Alterskennzeichnung für Businesspläne tritt zum 1. April im Kraft
01.04.2003 (iBusiness) Zum Schutz der Investoren am Wirtschaftsstandort Deutschland dürfen Businesspläne interessierten Investoren ab sofort nur noch dann vorgelegt werden, wenn sie über eine Alterskennzeichnung der BSK (Businessplan Selbstkontrolle) verfügen. Die neue Regelung ist eine Folge des Investorenschutzgesetztes, das zum ersten April 2003 in Kraft tritt.
Gründer müssen im Zweifelsfall Kompetentzkontrollen durchführen und sicherstellen, dass ausschließlich entsprechend erfahrene Investoren Einblick in die jeweiligen Business-Konzepte erhalten. Für Zuwiderhandlungen sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.
Ebenfalls betroffen von der Neuregelung sind Gründer-Wettbewerbe und sogenannte 'Unternehmer-Shows' im Fernsehen. Diese Sendungen dürfen ab sofort nur noch den gesetzlich zugelassenen Zuschauergruppen zugänglich gemacht werden, wenn Businesspläne mit Freigabeklassen oberhalb von BSK-0 vorgestellt werden.
BSK: Alterskennzeichnung für Businesspläne tritt zum 1. April im Kraft
Am: 02.04.2003