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BSK: Alterskennzeichnung für Businesspläne tritt zum 1. April im Kraft

01.04.2003 (iBusiness) Zum Schutz der Investoren am Wirtschaftsstandort Deutschland dürfen Businesspläne interessierten Investoren ab sofort nur noch dann vorgelegt werden, wenn sie über eine Alterskennzeichnung der BSK (Businessplan Selbstkontrolle) verfügen. Die neue Regelung ist eine Folge des Investorenschutzgesetztes, das zum ersten April 2003 in Kraft tritt.

Ab heute dürfen Gründer ihre Businesspläne damit erst dann Investoren vorlegen, wenn der jeweilige Businessplan durch die obersten Finanzbehörden oder eine zugelassene Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle mit einer Alterskennzeichnung versehen worden ist. Diese ist dann bindend: Ein Businessplan mit der BSK-Angabe '12 Jahre' darf damit nur Investoren vorgelegt werden, die über mindestens zwölf Jahre Berufserfahrung vefügen. Besondere Beschränkungen gelten zudem für alle Businesspläne in den Freigabestufen für 16 und 18 Jahre: In diesen BSK-Klassen dürfen die Gründer Investorengelder nur als notariell beglaubigte Schenkung entgegen nehmen.

Gründer müssen im Zweifelsfall Kompetentzkontrollen durchführen und sicherstellen, dass ausschließlich entsprechend erfahrene Investoren Einblick in die jeweiligen Business-Konzepte erhalten. Für Zuwiderhandlungen sieht das Gesetz empfindliche Strafen vor.

Ebenfalls betroffen von der Neuregelung sind Gründer-Wettbewerbe und sogenannte 'Unternehmer-Shows' im Fernsehen. Diese Sendungen dürfen ab sofort nur noch den gesetzlich zugelassenen Zuschauergruppen zugänglich gemacht werden, wenn Businesspläne mit Freigabeklassen oberhalb von BSK-0 vorgestellt werden.

Neuer Kommentar  Kommentare:
Jörg Wunderer
Von: Jörg Wunderer ,  360Pictures ,  Verbindungen
Am: 01.04.2003

BSK: Alterskennzeichnung für Businesspläne tritt zum 1. April im Kraft

April, April ;-))
kein Bild hochgeladen
Von: juan f. vizcaino luque ,  luque gmbh
Am: 02.04.2003

BSK: Alterskennzeichnung für Businesspläne tritt zum 1. April im Kraft

Schwachsinn pur ;-)
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