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EU-Spam-Richtlinie: Deutschland immer stärker unter Druck
Fest steht jedoch, dass beim Versand von Werbe-EMails das Opt-In-Verfahren vorgeschrieben werden soll. Das bedeutet, dass der potenzielle Kunde bzw. Mail-Empfänger die Werbung des Werbetreibende explizit angefordert haben muss.
Eine Ausnahme bildet hier laut Büttgen der Geschäftsverkehr. Wenn Unternehmen bereits eine geschäftliche Beziehung zu ein
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