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DMMA-Shortlist: Nominierung sorgt für Verwirrung in der Branche

07.06.2005 - (iBusiness) Für Verwirrung sorgt eine Nominierung auf der diesjährigen Shortlist für den 'Deutschen Multimedia-Award' (DMMA). Die Jury nahm eine Agentur auf die Auswahlliste, die ein Konzept für einen EMail-Newsletter eingereicht hatte. Interessant dabei: Dieses Newsletter-Konzept wurde so gar nicht umgesetzt.
von sr
Überraschungen bleiben nirgends aus. Selbst beim Software-Riesen SAP zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . Dort hat die Newsletterverantwortliche Ekua Odoi erst auf Nachfrage der iBusiness-Redaktion erfahren, dass der Newsletter 'SAP im Fokus' für den Deutschen Multimedia-Award zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser nominiert ist.

Doch das sollte nicht die einzige Überraschung bei dieser Einreichung bleiben: Eingereicht hat die Bewerbung die hessische Agentur WOB AG zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser Dienstleister-Dossier einsehen . Laut Senior-Berater Matthias Specht haben die Viernheimer das Layout für den Newsletter neu konzipiert. Das stimmt aber nur bedingt. Denn an Layout- und Textgestaltung waren laut SAP auc

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DMMA-Shortlist: Nominierung sorgt für Verwirrung in der Branche

Der Deutsche Multiemdia Award ist einer der wichtigsten Awards der Branche. So wundert es nicht, dass sich der eine oder andere wundert, wenn die Shortlist veröffentlich wird.

Unseren Recherchen zufolge hat eine der nominierten Anwendungen mehr Väter und Mütter als nur den Einreicher. Außerdem wurde ein Konzept eingereicht - nicht die Anwendung, die zur Zeit im Einsatz ist.

DMMA-Träger und Jury werden sich überlegen müssen, ob sie frühzeitig einer (vom ADC bekannten) der unheilvollen Entwicklung der massiven Konzept-Einreichungen nicht einen deutlichen Riegel vorschieben müssen - der ADC begegnet den sich häufenden Konzept-Anzeigen in seinen Wettbewerben schließlich dieses Jahr erstmals mit einer eigenen Dummy-Rubrik.

Übrigens: Auf die Transparenz bei den Bewertungen, die beim letzten Skandal vor zwei Jahren versprochen wurde, wartet die Branche noch heute.

Stellungnahme von WOB

Von WOB erreicht uns nachfolgende Stellungnahme, die wir wie folgt dokumentieren. Die Redaktion bleibt im übrigen bei ihrer Darstellung:

mit Erstaunen haben wir und unser Kunde SAP den Artikel von Stephan Randler
unter http://www.ibusiness.de/aktuell/db/1118133578.html über die
Nominierung des Newsletters SAP im Fokus für den "Deutschen Multimedia
Award" gelesen. SAP hatte Herrn Randler bereits während seiner Recherche
nachdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Informationen jeder Grundlage
entbehren.


Hiermit bitten wir Sie - auch im Namen von SAP - zur Richtigstellung bzw.
sofortigen Löschung des Artikels von Ihrer Website.


Die Erarbeitung des Konzeptes fand ausschließlich zwischen SAP und der
Agentur wob statt. Der Newsletter SAP im Fokus wurde auf Basis des
Konzeptes umgesetzt, die Einhaltung der Unternehmens-CI ist dabei eine
Selbstverständlichkeit. Weitere Agenturen waren in der Konzeption nicht
beteiligt. Die Einreichung zum "Deutschen Multimedia Award" fand in enger
Abstimmung zwischen SAP und wob statt.



Hier Ihre falschen Angaben im Detail sowie jeweilige Richtigstellungen
seitens wob und SAP.:



"Für Verwirrung sorgt eine Nominierung auf der diesjährigen
Shortlist für den 'Deutschen Multimedia-Award' (DMMA). Die Jury nahm eine
Agentur auf die Auswahlliste, die ein Konzept für einen EMail-Newsletter
eingereicht hatte. Interessant dabei: Dieses Newsletter-Konzept wurde so
gar nicht umgesetzt."


1. Richtigstellung: Das Konzept wurde umgesetzt. Es liegt allerdings in der
Natur der Sache, dass ein E-Mail Newsletter ein lebendiges Medium ist und
keine Umsetzung zu 100% identisch mit einem Konzept erfolgt. In den
wesentlichen Teilen ist das Konzept umgesetzt.


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"Überraschungen bleiben nirgends aus. Selbst beim Software-Riesen
SAP. Dort hat die Newsletterverantwortliche Ekua Udoi
erst auf Nachfrage der iBusiness-Redaktion erfahren, dass der Newsletter
'SAP im Fokus' für den Deutschen
Multimedia-Award nominiert ist."


2. Richtigstellung: Hier wird im Artikel bewusst in die Irre geführt indem
suggeriert wird, SAP wusste nichts von der Einreichung und wob hat einen
Alleingang gemacht. Hier wird ein falscher und schädlicher Eindruck
erweckt. Die Darstellung des ersten Absatzes dient ausschließlich der
Effekthascherei auf Kosten von wob und SAP. Auch die Klarstellung weiter
unten im Artikel ist keine Rechtfertigung dafür.
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"Laut Senior-Berater Matthias Specht haben die
Viernheimer das Layout für den Newsletter neu konzipiert. Das stimmt aber
nur bedingt. Denn an Layout- und Textgestaltung waren laut SAP auch die
Leadagentur Ogilvy sowie die US-Designchefs von SAP
beteiligt, die CI-Vorgaben entwickelt haben."


3. Richtigstellung: Es wurde nicht nur das Layout neu konzipiert. Dies war
nur ein Teil der Konzeption. Neben Layout wurde ein Architekturkonzept, ein
Redaktionskonzept, ein Personalisierungskonzept und eine Tonalitäts-Guide
entwickelt. Das Layout wurde im Rahmen des SAP Online CD erstellt. Ogilvy
ist die Leadagentur der SAP, war aber bei der Konzeption des Newsletters
nicht beteiligt. Deshalb ist die Nennung von Ogilvy in diesem Zusammenhang
nicht gerechtfertigt. Hier wird keine CD Entwicklung beurteilt sondern eine
konkrete Applikation die im Rahmen eines CDs entwickelt wurde.
Richtigzustellen ist somit der falsch erweckte Eindruck, nachdem sich wob
mit fremden Federn schmücke.


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"Weitere Überraschung in dem Fall: Die Agentur hat sich mit dem Konzept des
Newsletter beworben - nicht mit einem fertigen Newsletter. Der fertige
Newsletter sieht ja auch anders aus. Oder, wie es WOB selber formuliert:
"Der fertige Newsletter entspricht nicht zu hundert Prozent dem Konzept von
WOB."


4. Richtigstellung: 1. Ja, die Einreichung war eine Konzepteinreichung und
als solche deutlich gekennzeichnet. 2. Laut den Einreichungsvorschriften
ist das zulässig, da die Anwendung ja auch veröffentlicht wurde. 3. wird
mit der Darstellung im Text dem Leser suggeriert, wob hätte hier unzulässig
gehandelt. Das ist falsch.


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"Laut den Ausschreibungsrichtlinien des DMMA müssen Agenturen dort Angaben
zu den Beteiligten machen, eine Überprüfung findet jedoch nicht statt.
Vielmehr heißt es in den Richtlinien, dass "der Einreicher die alleinige
Verantwortung dafür trägt, dass die Einreichung vollständig eingetragen
wird." Dazu gehört auch, beteiligte Agenturen zu nennen und das
Einverständnis des Kunden einzuholen. Mitveranstalter BVDW wird aber diese
Woche noch SAP kontaktieren."


5. Richtigstellung: wob ist als Einreicher den Pflichten voll
nachgekommen. Somit ist die hier dargestellte Unterlassung falsch.


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"Auswirkungen auf das Einreichungs-Procedere des DMMA soll der Vorfall aber
nicht haben. Man setze auch in Zukunft auf die Ehrlichkeit der Einreicher."


6. Richtigstellung: der hier wiederholt suggerierte Eindruck, wob und SAP
hätten mit der Einreichung etwas unzulässiges oder "unehrliches" gemacht
ist falsch.

Mit freundlichen Grüßen aus Viernheim

Jutta Schneider
Prokuristin
Geschäftsleitung Strategie und Beratung
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