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OLG Frankfurt bestätigt: Meinungsfreiheit gilt auch bei Online-Veröffentlichung
28.07.05 - (iBusiness) Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes Frankfurt ist es erlaubt, auf einer Website eine Presseerklärung eines Unternehmens mit dem Zusatz "Kommentar: Lügen haben kurze Beine." zu veröffentlichen. In Deutschland kann also jeder auch online seine Meinung äußern.von Katrin Hofmann
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