Was Agenturen verlangen dürfen: Die aktuelle Honorar-Erhebung zu den 87 verschiedenen Dienstleistungen der Interaktiv-Branche. Hier bestellen
Die richtige Strategie im Briefing-Gespräch: Noch mehr Tipps, noch gezieltere Anleitungen, noch umfangreichere Checklisten im neuen erweiterten Briefing-Leitfaden. Hier ordern
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
30.08.05 - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Diesen Spruch kriegen die meisten Menschen schon im Kindesalter zu hören. Und so verwundert es nicht, dass es hierzulande oft an Wagemut und den gerne von der Politik beschworenen Geschäftsgründergeist fehlt. Denn wer nichts macht, kann auch nichts falsch machen. Wer aber trotzdem die Ärmel hochkrämpelt, hat oft das Nachsehen im Paragraphendschungel oder doch zumindest viel Ärger am Hals. Ich wünsche Ihnen auch weiterhin Wagemut und Pioniergeist.
von Ulrich Klein
Diesen Artikel weiterlesen?
Bereits registriert?
- 1. Teil: Gema fordert Geld von Video-Website
- 2. Teil: Ulrich Klein: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe
In diesem Beitrag genannt:
Tags: [bisher keine Tags]
Trackbacks / Kommentare
Ihr Kommentar:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Artikel Weiterempfehlen
Empfehlen Sie diesen Artikel an Kollegen oder Freunde weiter.
Empfehlen Sie diesen Artikel an Kollegen oder Freunde weiter.
Alle Meldungen vom 30.08.05:


