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Kölner Richter nehmen Affiliate-Auftraggeber in die Verantwortung

20.10.2005 - (iBusiness) Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Merchant eines Affiliate-Programmes für das rechtswidrige Verhalten seiner Werbepartner haftet: Und zwar unabhängig davon, ob er von diesem Kenntnis hat oder nicht.
Im aktuellen Fall vor dem Landgericht Köln zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser (AZ: 31 O 8/05) hatte der Kläger gegen einen Mitbewerber geklagt, dessen Affiliate-Partner einen für die Klägerin markenrechtlich geschützten Begriff in seinen Metatags verwendet. Die Richter entschieden, dass die Beklagte für diese Markenverletzung ihres Affiliate-Partners haftet. Sie habe die Werbung an diese delegiert, wobei es keinen Unterschied mache, ob ein Affiliate-Netzbetreiber dazwischengeschalten sei oder nicht. Den Einwand der Beklagten, sie könne nicht alle Metatags ihrer Werbepartner kontrollieren, ließen die Richter nicht gelten.

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Marcus Dressler
Von: Marcus Dressler ,  onSite internet GmbH ,  Verbindungen
Am: 20.10.2005

Kölner Richter nehmen Affiliate-Auftraggeber in die Verantwortung

In Deutschland wird es zunehmend schwieriger irgendeinen Geschäftszweig zu etablieren.

Ich denke es ist nicht alleine die Politik schuld an unserer wirtschaftslage, sind wir ehrlich.

Mit diesem Rechtssystem wo jeder jeden abmahnt und nur Anwälte den Reibach machen kommt Deutschland hinten nicht mehr hoch.

Weiter so, Anwälte und Richter over fifty , wir sind stolz auf euch!

AW: Kölner Richter nehmen Affiliate-Auftraggeber in die Verantwortung

Die Welt könnte so schön sein: Unternehmer delegieren alle Aufgaben, die potentiell gegen Recht, Gesetz oder Wettbewerbsregeln verstoßen, an möglichst kleine, möglichst dumme, möglichst karibische und möglichst mittellose Partner. Die machen dann jeden nur denkbaren Scheiß und tragen das gesamte Risiko.

Dummerweise hilft das denen nicht, die sich gegen regelwidriges Verhalten wehren müssen, und deswegen gibt es Gesetze, die das Flüchten aus der Verantwortung mindestens erschweren. Wer's anschaulich braucht möge sich auf einer guten alten Baustelle umschauen: da kann ich zwar meinen Subsubunternehmer nach Strich und Faden ausbeuten, aber für angerichtete Fehler haften alle der Reihe nach von oben.

Soll heißen: die einzige Mühsal für die Affiliate-Betreiber ist doch, dass sie nach erfolgter Abmahnung den Affiliate-Partner auf Ersatz (sicherlich vertragsmäßig vorgesehen!) in Anspruch nehmen müssen. Dass das nicht funktionieren wird liegt daran, dass man sich von vornherein wirtschaftlich völlig unterlegene Partner ausgesucht hat.

Mit wem soll ich jetzt Mitleid haben?

Daniel Treplin
Von: Daniel Treplin ,  HighText Verlag ,  Verbindungen
Am: 21.11.2005

AW: AW: Kölner Richter nehmen Affiliate-Auftraggeber in die Verantwortung

Ich kann mich Ihrer Agrumentation nicht ganz anschließen. Hauptpunkt ist: Delegiert der Affiliate-Anbieter seine Werbung, oder ist der Affiliate-Nehmer asl Unternehmer auf eigene Rechnung tätig?

Nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen kann jemand nur für das in Anspruch genommen werden, was auch tatsächlich in seinem Einflußbereich liegt. Und hier kann man trefflich stteiten, ob das eigentlich der Fall ist. Ist das Verhältnis zwischen Affiliate-Nehmer und -Geber so wie eines zwischen Konzertveranstalter und Plakatkleber, (wo eine Haftung für das Entfernen wilder Plakate durchaus gegeben ist), oder wie zwischen Hersteller und Händler, wo niemand auf die Idee käme, den Hersteller zu belangen, wenn der Händler in seiner Werbung gegen das Wettbewerbsrecht verstösst - uch wenn er den Abverkauf Produkte dieses Herstllers bewirbt.
Ebenso wird ein Inserent ist eines Anzeigenblattes nicht zur Verantwortung gezogen werden könne, wenn die Verteiler dieses Blattes auch Briefkästen bedienen, die das Einlegen ausdrücklich nicht wünschen - auch hier hafet nur der Verleger für seinen Verteiler, nicht der Anzeigenkunde.

Schließlich sind es nicht die Motive des Affiliate-Anbieters gegen die sich das Urteil richtet, sondern der Rahmen, in den dieses Motiv im diesem speziellen Fall eingebettet wurde, und der sich dem Einflußbereich des Affiliate-Gebers völlig entzieht. Dass in dem aktuelen Fall ein Mißbrauch, wie von Ihnen beschrieben vorliegt, also beispielsweise eine verdeckte Delegation, lässt sich nicht erkennen.

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