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Telemediengesetz: Bundestag lockert Impressumspflichten für manche Online-Anbieter
18.01.07 - Der Bundestag verabschiedet heute das neue Telemediengesetz. Für Online-Publisher, Website-Betreiber und Shopanbieter gelten damit ab diesem Jahr neue Bestimmungen, was die Impressumspflicht ihrer Online-Angebote und den Umgang mit Kundendaten betrifft. Auch für Blogger gibt es Neuigkeiten.von Stephan Meixner
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- 1. Teil: Telemediengesetz: Bundestag lockert Impressumspflichten für manche Online-Anbieter
- 2. Teil: Stephan Meixner: TMG: Wildwuchs droht
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