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Endlich Rechtssicherheit
Mehr als überfällig war sie, die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshof in Sachen Metatags. Laut den Karlsruher Richtern dürfen Website-Betreiber jetzt nicht mehr fremde Markennamen in ihren Metatags verwenden, um Besucher auf ihre Website zu locken. Dieser eigentlichen verständlichen Auffassung waren bislang nicht alle Gerichte in Deutschland. Einige Gerichte hatten die Verwendung von fremden Markennamen verboten, andere wiederum erlaubt. Ein regelrechtes Urteilschaos herrschte.
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