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Websitebetreiber mehr in der Pflicht
19.07.06 - Mehr in die Pflicht nimmt ein aktuelles Urteil des Hamburger Landgerichtes Website-Betreiber. Müssen diese doch künftig selbst dafür sorgen, dass Bilder ihrer Website, die in Bilder-Suchmaschinen gespidert worden sind, hier wie dort dem Urheberrecht entsprechen.von Katrin Hofmann
- 1. Teil: Website-Betreiber haften auch für Google-Bildersuche
- 1. Teil: Katrin Hofmann: Websitebetreiber mehr in der Pflicht
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