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Ein-Buchstaben-Domains: Einstweilige Verfügung gegen Denic

23.10.09 Die Kanzlei ESB Relation Browser hat eine einstweilige Verfügung gegen die DENIC Relation Browser beeim Landgericht Frankfurt (Az. 2-06 O 515/09) erwirkt. Untersagt wird, die Ein-Buchstaben-Domains "e.de", "f.de", "g.de", "x.de", "y.de" und "z.de" zu registrieren. Ein Mandat der Kanzlei besitzt die entsprechenden Einbuchstaben-Marken. (jg)

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Firmen und Sites: denic.de kanzlei.de
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