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Vorerst kein Verbot von Action-Spielen

18.05.2010 Bei der Anhörung der Petition gegen ein Verbot von Action-Spielen bekam der Antragsteller unerwartetetn Rückenwind: Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend referierte, dass die Regierung momentan keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches plane. Eben diesen Paragraphen hatte die Innenministerkonferenz im Visier: Der hier definierte Kriterienkatalog, der für Verbote maßgeblich ist, hätte so erweitert werden sollen, dass künftig deutlich mehr Spiele davon betroffen gewesen wären. Der BIU begrüßte diese Entwicklung in einer Stellungnahme zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

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