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 (Bild: Pixabay / Public Domain)
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C & As heimlicher Sieg: Vibrant Media gibt nach

13.02.2009 - Der Streit zwischen C & A und dem Newsportal Die-Topnews.de ist vorerst beendet. Das liegt stark an juristischen Absprachen im Hintergrund. Künftig werden von Vibrant keine Intext-Anzeigen mehr an ein redaktionelles Umfeld ausgeliefert, in dem der Markenname C&A vorkommt. Dies geht aus einem Schreiben hervor, das iBusiness vorliegt. Experten warnen vor einer Rechtsunsicherheit bei Intext-Werbung - Anbieter wie Mirago sehen diese Gefahr nicht.
Wie iBusiness berichtete, Relation Browser hatte die Modekette C & A zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser das Newsportal Die-Topnews.de zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser wegen der Verwendung von Google AdSense und Intextwerbung in einem Artikel abgemahnt. Das Portal sollte mittels einer Unterlassungserklärung dazu gebracht werden, künftig keine Intext-Werbung in redaktionellen Berichten über C & A zu schalten.

Nach dem Bericht konkretisierte die aus dem Niederlanden stammende Modekette gegenüber iBusiness.de die Gründe für diesen Schritt. C&A hatte im Herbst 2008 seinen sogenannten 'Kids Casting'-Wettbewerb' durchgeführt, bei dem sich Kinder kostenlos als Model bewerben konnten. I

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Zu: C & As heimlicher Sieg: Vibrant Media gibt nach

Mirago wird sich schon etwas dabei gedacht haben, die Werbung nicht als "Werbung" oder "Anzeige" zu kennzeichnen, sondern halt als "Linktipp"...

Zu: C & As heimlicher Sieg: Vibrant Media gibt nach

Ja, aber das falsche. Nach dem Presserecht ist es egal, was auf einer Anzeige draufsteht. Im Gegenteil: Das Presserecht verlangt sogar ausdrücklich die Kennzeichnung als Anzeige.
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