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Leistungsschutzrecht: Entwurf geht mit neuer Formulierung ins Kabinett

29.08.12 Heute berät das Bundeskabinett über den aktuellen Entwurf zum Leistungsschutzrecht. Laut Spiegel Online zur Homepage dieses Unternehmnes Relation Browser wurde darin eine Passage eingefügt, nach der eventuell auch Aggregatoren zahlen müssten.

Im ersten Entwurf war die Formulierung der Bezahlpflicht für die Verlinkungen auf Presserzeugnisse so gehalten, dass auch Blogger hätten zahlen müssen. Dies wurde im Folge-Entwurf entfernt. Doch jetzt findet sich in der aktuellen Fassung eine Passage, die besagt, dass neben Suchmaschinen auch "gewerbliche Anbieter von Diensten" unter das Gesetz fallen, "die Inhalte entsprechend aufbereiten". Entscheidend wäre dann, welche Dienste für den Gesetzgeber unter diese Definition fallen.

Wird der Entwurf zum Leistungsschutzrecht vom Kabinett abgesegnet, geht er weiter in die Fachausschüsse.

(Autor: Sebastian Halm)

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