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Sieben Fehleinschätzungen bei der EMail-Archivierung
E-Mail-Archivierung noch weit von einer rechtskonformen Lösung entfernt", stellt Alexander Bayer , Datenschutzexperte und Rechtsanwalt bei der Münchner Kanzlei Wragge & Co fest.
räumt er mit den sieben gängigsten Fehleinschätzungen zum Thema
E-Mail-Archivierung auf.
1. Jede Mail muss archiviert werden.
Alle Unternehmen - außer Kleingewerbetreibende -sind dazu verpflichtet, ihre Geschäftskorrespondenz aufzubewahren. E-Mail macht hierbei längst den Löwenanteil aus. Nicht als Geschäftsbriefe gelten zum Beispiel empfangene Werbeschreiben, Spam oder Newsletter. DiePremium-Inhalt
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