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Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts

15.04.08 - Wer die META-Angaben auf eigenen Websites für Suchmaschinen optimiert, verzichtet damit automatisch auf einen Teil seiner Urheberrechte. Das aktuelle Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen zum Urheberrecht von Thumbnails in Suchergebnissen werten Rechtsexperten als juristischen Kunstgriff, um Suchmaschinen mit dem Urheberrecht in Einklang zu bringen.

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Trackbacks / Kommentare
Von: Peter Schessl Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts 15.04.08
Ist das Wort "begraft" vertippt für "befragt" oder ein interner Gag der Redaktion?

:)

Von: Martin Schröder Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts 15.04.08
"Keywords, die auch Crawler anlocken"? Ich lach mich kaputt. Wie soll das denn gehen? Man bringt bestimmte Begriffe auf der Website unter, und dann kommen die Crawler, weil sie praktisch schon von weitem spüren, dass es auf der Seite etwas Interessantes gibt? Wohl kaum. Bevor der Crawler nicht da war, kennt er auch die Keywords nicht. Da ist nichts mit "anlocken".
Von: Ole Wiemeler, nonuniform Relation Browser Zu: Urteil: Suchmaschinenoptimierung führt zum Verlust des Urheberrechts 15.04.08
Die Metadaten haben heutzutage fast keinerlei auswirkungen auf die Indexierung und das Ranking durch Suchmaschienen, das Ranking wir dadurch nicht verbessert. Wenn man es genau nimmt ist gut strukturierter und semantisch sauberer Content die beste Optimierung die man machen kann. Crawler anlocken kann man mit einem Ping und einer Sitmap aber sicher nicht mit einem Keyword. Der beste Schutz gegen das Anzeigen von Thumbnails in Suchmaschinen ist neben den Robots.txt, die zum teil gar nicht von den Suchmaschinen beachtet wird, das krüptische benennen der Bilder so wie der verzicht auf ALT und Titel Tag, dies ist jedoch weder semantisch korrekt noch barrierefrei.

Metadaten sind überbewertet!

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