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Nicht nachvollziehbar
19.03.07 - Mit der aktuellen Rechtssprechung im Ebay-Urteil machen die Hamburger Richter einmal mehr ihrem zweifelhaften Ruf alle Ehre. Es ist längst kein Geheimnis mehr, dass in der Hansestadt mit Abstand die fragwürdigsten Entscheidungen im Online-Business gefällt werden. Doch das aktuelle Urteil schlägt dem Fass wohl endgültig den Boden aus.Diesen Artikel weiterlesen?
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- 1. Teil: Anwälte warnen: Abmahnwelle bei Ebay-Shops droht
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Trackbacks / Kommentare
| Von: Eberhard Schneider | Zu: Nicht nachvollziehbar | 19.03.07 |
Für mich schon. Gesetze sind einzuhalten. Auch wenn sie vom überkritschen OLG Hamburg interpretiert werden. Was ebay technisch kann oder nicht kann, kann doch nicht Kriterium für die Rechtsprechung sein. Dann muss es ebay eben möglich machen. | ||
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