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22.2.2012 11 Uhr - Hier anmelden
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OLG Hamburg: Versandkosten müssen direkt beim Artikel stehen.

Anwälte warnen: Abmahnwelle bei Ebay-Shops droht

19.03.07 - Dank einem aktuellen Urteil des Oberlandesgericht Hamburg (OLG Hamburg) drohen Betreibern von Ebay-Shops jetzt viele Abmahnungen. Denn laut den Richtern müssen Shop-Betreiber direkt auf ihrer Startseite bei den gelisteten Produkten auch die jeweiligen Versandkosten angeben. Doch selbst wenn sie wollten, hätten Händler das Nachsehen: Denn Betreiber von Ebay-Shops können nach aktuellem Stand auf ihren Startseiten Versandkosten überhaupt nicht ausweisen.

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