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GEZ-Gebühr für Computer ist rechtens
04.10.2012 Frei nach dem Grundsatz der Computer ist ein Radioempfänger hat das Bundesverfassungsgericht die Klage eines Anwalts abgelehnt (1 BvR 199/11), der seine Kanzlei-Computer zwar für den Zutritt ins Internet aber nicht für dem Empfang von Radiosendungen nutzt. Die Richter betrachten jedoch Computer als "neuartige Rundfunkempfangsgeräte", die somit gebührenpflichtig sind. So berichtet faz.net