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Online-Musiknutzung: Gema stellt Tarifvereinbarung für Streamingdienste vor

von sb

20.12.2011 Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stellt einen neuen Tarif für kostenlose Streaming-Angebote vor. Der GEMA-Tarif für Anbieter werbefinanzierter Music-on-Demand Plattformen sieht künftig eine Abgabe von 10,25 Prozent der durch die Musiknutzung erzielten Einnahmen an die GEMA vor.

Das Tarifmodell für Anbieter werbefinanzierter Music-on-Demand Plattformen wird ergänzt um abgestufte Mindestvergütungen von 0,6 Cent pro Stream für Dienste mit hoher Interaktivität, von 0,31 Cent pro Stream für Dienste mittlerer und von 0,025 Cent pro Stream für Dienste niedriger Interaktivität. Bei Zustandekommen eines Gesamtvertrags reduzieren sich die Erlösbeteiligung auf 8,2 Prozent und die Mindestvergütungen infolge des üblichen Gesamtvertragsrabatts auf 0,48 Cent (hohe), 0,25 Cent (mittlere) beziehungsweise 0,02 Cent (niedrige Interaktivität) pro Stream.

Zudem veröffentlicht die GEMA im Bundesanzeiger zwei weitere Tarife für Music-on-Demand, welche die Inhalte dieses Gesamtvertrags mit dem BITKOM wiedergeben. Die drei Tarife sind Teil des reformierten Tarifsystems der GEMA im Bereich Music-on-Demand. Auf dieser Basis können nun kostenlose und werbefinanzierte, sowie entgeltliche und Freemium-Modelle mit Musikinhalten nach einem einheitlichen Tarifsystem lizenziert werden.

Erst vor kurzem konnte die Autorengesellschaften für Werke der Musik eine Einigung mit dem Hightech-Verband BITKOM für Anbieter von entgeltlichen Music-on-Demand Angeboten erzielen. Auf Basis der BITKOM-Vereinbarungen befindet sich die GEMA derzeit bereits mit vielen Online-Anbietern in Verhandlung über Einzelvertragsabschlüsse. Mit ersten Ergebnissen wird ab Januar 2012 gerechnet.

Die GEMA vertritt in Deutschland die Urheberrechte von mehr als
64.000 Mitgliedern (Komponisten, Textautoren und Musikverleger) sowie von über zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.
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