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Gutachten: Street View guckt zu hoch
02.03.10 Google Street View ist nur unter strengen Auflagen zulässig, so ein Rechtsgutachten
, das die Professoren Thomas Dreier
und Indra Spiecker
vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) für die Landesregierung Rheinland-Pfalz erstellt haben. Nach Ansicht von Dreier und Spiecker darf Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Streetview-Kamera ist aber in rund drei Metern Höhe angebracht.
(Autor: Peter Koller)
Weitere Artikel zu diesem Themenbereich:
Erster Bericht über 'Google Store Views'
(08.02.10)
Ministerin will Google Streetview stoppen
(08.02.10)
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