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Gutachten: Street View guckt zu hoch

02.03.10 Google Street View ist nur unter strengen Auflagen zulässig, so ein Rechtsgutachten zur Homepage dieses Unternehmnes Relation Browser , das die Professoren Thomas Dreier Thomas Dreier auf Xing nachschlagen und Indra Spiecker Indra Spiecker auf Xing nachschlagen vom Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR) für die Landesregierung Rheinland-Pfalz erstellt haben. Nach Ansicht von Dreier und Spiecker darf Google Aufnahmen und Abbildungen von Straßenansichten nur bis zu einer Höhe von zwei Metern anfertigen. Die Streetview-Kamera ist aber in rund drei Metern Höhe angebracht.

(Autor: Peter Koller)

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