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Elektronische Buchführung: Bitkom kritisiert Alleingang des Finanzministeriums
13.05.2013 Die Pläne des Bundesfinanzministeriums zu neuen Anforderungen an die EDV-Buchführung in den Unternehmen stößt auf Ablehnung des Bitkom . Der Entwurf über "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" sei nicht praxistauglich.
In der elektronischen Buchführung müssen Unternehmendie Standards beachten, die derzeit in den "Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)" niedergelegt sind. Die aktuelle Fassung der GoBS stammt aus dem Jahr 1995 und ist dringend aktualisierungsbedürftig, da sie nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Vertreter von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden haben daher die GoBS zu "Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung beim IT-Einsatz (GoBIT)" fortentwickelt. Trotz wiederholter Einladungen haben sich Vertreter der Finanzverwaltung an dieser Aktualisierung nicht beteiligt. Dennoch fanden fachliche Vorbehalte und Änderungswünsche der Finanzverwaltung weitgehend Berücksichtigung in den GoBIT.