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BGH schränkt Haftung für RSS-Feeds ein
31.05.12 - Für Inhalte in RSS-Feeds gilt dasselbe wie bei der Forenhaftung: Erst ab Kenntnis muss der Betreiber einer Internetseite handeln. Dies geht aus einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofesvon Joachim Graf
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(16.11.09)
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