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Firmen dürfen Kunden weiterhin anonyme Wlan-Nutzung anbieten
17.07.12 Geschäfte dürfen Kunden die anonyme Nutzung von Wlans anbieten; es gibt keinen Zwang, die Nutzer via Registrierung ab dem Einloggen identifizieren zu können. Auch die Daten müssen nicht gespeichert werden, Das hat jetzt das Landgericht München entschieden (Az. 17 HK O 1398/11).
Ein Unternehmer hatte eine Wettbewerbsverzerrung darin gesehen, dass ein Wettbewerber seinen Gästen anonymen WLan-Zugang erlaubt hatte - und erfolglos geklagt. Die Haftungsfrage bei Urhebrrechtsverletzungen über ein Wlan ist von dem Urteil nicht berührt worden, berichtet die Süddeutsche Zeitung Online(Autor: Sebastian Halm)
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