Wettbewerbshüter prüfen geplantes ARD-ZDF-Videoportal
29.11.11 Das Bundeskartellamt
hat ein Kartellverfahren eingeleitet, um die Pläne der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten, eine gemeinsame Video on Demand-Plattform zu gründen, eingehender zu prüfen.
Die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens ist abgeschlossen. Rein fusionsrechtlich bestehen keine Probleme, da die Beteiligten auf den in Betracht kommenden Märkten - anders als RTL
und ProSiebenSat.1
gemeinsam auf dem Fernsehwerbemarkt - nicht marktbeherrschend sind und es durch den Zusammenschluss auch nicht werden. Die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens gibt jedoch ähnlich wie im Fall der geplanten und vom Bundeskartellamt untersagten gemeinsamen Plattform von RTL und ProSiebenSat.1 Anlass zur Prüfung, ob ein Verstoß gegen das allgemeine Kartellverbot vorliegt.
(Autor: Sebastian Halm)
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