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Urteil: YouTube muss keine Daten des Urheberrechtsverletzers preisgeben
18.11.11 Das Videoportal YouTube
ist nicht verpflichtet die Daten eines Nutzers preiszugeben, der große Teile eines Kinofilms (Werner Eiskalt) im Kinosaal aufgenommen und anschließend ins Portal hochgeladen hat. So entschied das Oberlandesgericht München
in zweiter Instanz (Az.: 29 U 3496/11)
(Autor: Markus Howest)
In diesem Beitrag genannt:
Firmen und Sites: bayern.de youtube.com
Tags: Urteil
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