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BGH: Hostprovider haftet nur manchmal
26.10.11 Der Bundesgerichtshof
hat in seiner Entscheidung gestern (Az.:VI ZR 91/10) die Haftung eines Host-Providers für Inhalte grundsätzlich verneint. Nur unter eingeschränkten Voraussetzungen soll der Anbieter als sogenannter Störer für gegebenenfalls rechtswidrige Aussagen und Inhalte haften.
Maßgebliches Kriterium ist dabei laut der Begründung der Richter
(Autor: Joachim Graf)
In diesem Beitrag genannt:
Personen: Rolf Albrecht
Firmen und Sites: bundesgerichtshof.de volke2-0.de
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