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Bundesverfassungsgericht: GEZ-Gebühr darf Existenzminimum nicht antasten

von sb
23.12.2011 Rundfunkgebühren dürfen das Existenzminimum nicht angreifen: Die GEZ-Gebühr bei Menschen, die knapp über der Befreiungsgrenze liegen, muss so weit reduziert werden, dass das Existenzminimum nicht angetastet wird. So das Urteil zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser des Bundesverfassungsgerichts (BVG, AZ 1 BvR 3269/08 und 1 BvR 656/10).

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