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Klausel über "höhere Gewalt" in AGB von Onlineshops unwirksam
22.10.2010 Die AGB-Klausel "Wenn höhere Gewalt oder sonstige Umstände vorliegen, deren Beseitigung unmöglich ist, entfällt die Leistungspflicht" ist unwirksam, da sie gegen das Transparenzgebot verstößt, hat das Landgericht München geurteilt , Urt. v. 05.08.2010 - Az.: 12 O 3478/10 ).