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Bild: Hein/Pixelio.de

Urteil: Links auf Twitter zu rechtswidrigen Inhalten unzulässig

21.04.10 - Das Landgericht Frankfurt am Main hat die bundesweit erste Entscheidung wegen eines auf Twitter Relation Browser kommentierten Links zu rechtswidrigen Inhalten gefällt. In mehreren Foren stellte ein anonymer Nutzer eine Vielzahl wahrheits- und wettbewerbwidriger Behauptungen über ein Unternehmen auf. Das Landgericht folgte der Argumentation der Antragstellerin und erließ eine einstweilige Verfügung, mit der dem Antragsgegner verboten wurde, Links von seinen Twitter-Accounts zu Seiten Dritter zu schalten, auf denen sich die beanstandeten Behauptungen befinden (Az. 3-08 O 46/10 zur Homepage dieses Unternehmnes Relation Browser ).

von Susan Rönisch

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