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Checkliste: Sechs Tipps für sichere Datenauslagerung in die Cloud

08.12.2010 Die klassische Datensicherung auf externen Festplatten, DVDs oder Bandlaufwerken ist rückläufig. Online-Backup liegt hingegen im Trend. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen sowie Privatanwender nutzen zunehmend Offsite-Backup-Dienste, um Kosten einzusparen oder den IT-Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Doch dabei darf die Sicherheit nicht zu kurz kommen. Der Webhoster Verio zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser listet sechs Prämissen, die unbedingt beachtet werden sollten.

Zunehmend nutzen Anwender Online-Datensicherung, die einen kostengünstigen und effizienten Schutz vor Datenverlust bietet. Dabei sollte aber keinesfalls der Schutz vor Datenverlust oder -missbrauch außer Acht gelassen werden. Christiane Aumeier ‘Christiane Aumeier’ in Expertenprofilen nachschlagen , Senior Manager Marketing Europe bei Verio Europe in Neutraubling, betont: "Die Vorteile, die ein Online-Backup-Service bietet, sind unbestritten. Wer allerdings seine persönlichen oder geschäftskritischen Daten aus der Hand gibt, sollte aus Sicherheits- und Datenschutzgründen genau darauf achten, welchem Provider er sich anvertraut."
  1. Rechenzentrum mit Standort Deutschland
    Das A&O bei jeder Auslagerung von Daten: der Backup-Dienstleister muss sie in einem Rechenzentrum in Deutschland speichern. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um sicherzustellen, dass der Datenschutz nach deutschem Recht gewährleistet ist. In anderen Ländern ist beispielsweise der staatliche Zugriff auf private Daten einfacher möglich als in Deutschland.

  2. Ausstattung des Rechenzentrums
    Der Cloud-Provider muss eine hochwertige Ausstattung seines Rechenzentrums und eine sichere Infrastruktur nachweisen. Die Daten müssen in einem Hochsicherheits-Rechenzentrum zuverlässig vor Datenverlust, Einbruch, Feuer oder Wasserschäden geschützt sein. Deshalb sind eine redundante, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Brandschutztüren, Luftfeuchtigkeitskontrollen, getrennte Kühlbereiche und mehrere Sicherheitsstufen bei der Zugangskontrolle unverzichtbar. Neben der zusätzlichen Sicherung aller Daten durch ein internes Backup-System ist auch ein 24x7-Network-Monitoring im Rechenzentrum unerlässlich. Alle Datenbestände sollten täglich automatisch auf Integrität überprüft werden.

  3. Datenübertragung
    Jede Art von Kommunikation zwischen den Backup-Clients (Rechner auf Anwenderseite) und dem Backup-Server des Cloud-Providers sollte über einen 128-Bit-SSL-Kanal und eine Point-to-Point-Verbindung erfolgen. Damit ist sichergestellt, dass niemand die Daten während der Übermittlung im Internet unberechtigt lesen kann.

  4. Datenverschlüsselung
    Alle Backup-Daten müssen schon vor der Übertragung verschlüsselt werden. Aus Sicherheitsgründen sollte eine Speicherung mit einer Multi-Level-Verschlüsselung verwendet werden - mit Verschlüsselungsmethoden wie Triple DES und Advanced Encryption Standard (AES). Auf dem Backup-Server des Cloud Providers müssen die Daten dann in dieser verschlüsselten Form gespeichert bleiben.

  5. Verschlüsselungs-Passwort
    Das persönliche Verschlüsselungs-Passwort, mit dem man seine Daten auf dem Rechner schon vor der Übertragung kodiert, darf niemals weitergegeben werden. Es sollte nur auf dem eigenen System gespeichert und niemals über das Internet übertragen oder auf dem Backup-Server des Providers verwendet werden.

  6. Zugriffsbeschränkungen
    Der Zugang zu den eigenen Backup-Daten sollte auf einen vorher festgelegten IP-Adressbereich - zum Beispiel denjenigen des eigenen Unternehmens - eingeschränkt werden können. Damit ist sichergestellt, dass die Daten nur über einen Rechner mit einer der definierten IP-Adressen rückgesichert werden können, selbst wenn Username und Passwort bekannt sein sollten.
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Am: 08.12.2010

Zu: Checkliste: Sechs Tipps für sichere Datenauslagerung in die Cloud

"Das A&O bei jeder Auslagerung von Daten: der Backup-Dienstleister muss sie in einem Rechenzentrum in Deutschland speichern. Dies ist eine Grundvoraussetzung, um sicherzustellen, dass der Datenschutz nach deutschem Recht gewährleistet ist."

FUD (http://en.wikipedia.org/wiki/Fear,_uncertainty_and_doubt)

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