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Neue Gesellschaftsform für Freelancer geplant
24.05.12 Gute Nachrichten für Programmierer, Designer und andere Freiberufler, die mit mehreren Partnern in einer Sozietät zusammenarbeiten. Die Bundesregierung plant eine neue Gesellschaftsform für Freiberufler einzuführen. Den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) hat das Kabinett jetzt beschlossen.
Das neue Gesetz macht die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung möglich. "Diese Rechtsformvariante der Partnerschaftsgesellschaft für die Freien Berufe vereint steuerliche Transparenz mit einer Haftungsbeschränkung, wenn es zu beruflichen Fehlern kommt. Damit passt die neue Gesellschaftsform besonders zu freiberuflichen Zusammenschlüssen, in denen die Partner hoch spezialisiert in Teams zusammenarbeiten", erklärt Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-SchnarrenbergerBisher haften Freiberufler in einer Sozietät (GbR) grundsätzlich persönlich und mit ihrem gesamten Vermögen auch für Beratungsfelder ihrer Partner, wenn die Höchstsumme der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung überschritten ist. Diese Haftung soll durch die geplante PartG mbB auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt werden können, aber nur für eine Haftung aus beruflichen Fehlern. Eine Haftungsbeschränkung für sonstige Verbindlichkeiten wie etwa Miete oder Löhne bietet die neue Rechtsform - anders als eine GmbH oder GmbH & Co. KG - nicht. Die Mindestversicherung wird für die verschiedenen Freien Berufe unterschiedlich festgelegt.
Die neue Rechtsform ist eine interessante Gestaltungsalternative - gerade wegen der positiven Haftungsregelung - für Freiberufler. Einen Mustervertrag zur Gründung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (Gesellschafterbeschluss plus Registeranmeldung (PartG mbB) bietet der VSRW-Verlag GmbH
(Autor: Joachim Graf)
In diesem Beitrag genannt:
Personen: Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
Firmen und Sites: vsrw.de
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