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"Crowdfunding wird abgewürgt": Verbände wehren sich gegen Entwurf der Bundesregierung

01.08.2014 "Der Bund bremst Start-up-Finanzierung aus" klagt der Bitkom zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser . "Das Fortbestehen von Crowdinvesting in Deutschland ist erheblich bedroht", mahnt das German Crowdfunding Network (GCN) zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser .

Crowdfunding geht mehr in Richtung Produktkauf als Investiment (Bild: Piggy Bank Girls)
Bild: Piggy Bank Girls
Crowdfunding geht mehr in Richtung Produktkauf als Investiment
Das Ziel des vom Bundesfinanzministerium veröffentlichten Referentenentwurfs für ein Kleinanlegerschutzgesetz zur Homepage dieses Unternehmens Relation Browser ist es, Kleinanleger bei Investitionen zu schützen. Für Start-ups sieht der Entwurf bei der Crowdfinanzierung Ausnahmen vor. So sollen diese Erleichterungen nur für Investitionsrunden bis 1 Million Euro gelten. Zudem dürfen sich Einzelinvestoren mit maximal 10.000 Euro beteiligen. Für Crowdinvesting-Plattformen (equity-based Crowdfunding) wurde eine Ausnahme im Gesetz vorgesehen. Das Crowdfunding-Projekt darf ein Gesamtvolumen von 1 Million Euro nicht übersteigen und das maximale Einzelinvestment liegt bei 10.000 Euro pro Projekt - dann ist kein Vermögensanlageprospekt notwendig.

Alle Crowdinvesting-Plattformen müssen allerdings ein Vermögensanlage-Informationsblatt (VIB) erstellen - ein ähnliches kurzes Papier mit den wichtigen Crowdinvesting-Daten hatten wir als Verband in den Gesprächen mit den Ministerien als Ersatz für einen Vermögensanlageprospekt vorgeschlagen. Dieses VIB muss per Hand unterschrieben und an die Crowdfunding-Plattform eingereicht werden. Eine Ausnahme besteht darin, wenn der Anleger sich nicht mit mehr als 250 Euro beteiligen kann.

Der Bitkom kritisiert zudem, dass kein Unterschied zwischen Crowdfunding und Crowdinvesting gemacht wird. Beim Crowdfunding wollen die Geldgeber sich nicht an einem Unternehmen beteiligen. Sie unterstützen eine Idee oder wollen der erste sein, der ein neues Produkt bekommt. Deshalb gäbe es auch kein Kleinanlegerschutzbedürfnis. Entsprechend dürfe Crowdfunding auch nicht von einem Gesetz zum Schutz von Kleinanlegern betroffen sein.
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