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Landgericht Hamburg: Links können strafbar sein

22.05.98 Letztes Jahr hatte sich das Amtsgericht Tiergarten noch um die Entscheidung herumgedrückt, ob eine Linkschaltungen auf Webseiten mit fragwürdigem Inhalt strafbar sein kann. Im Prozeß gegen das ehemalige PDS-Vorstandsmitglied Angela Marquardt, die auf ihrer Webseite einen Link auf einen holländischen Server eingebaut hatte, auf dem sich Texte der Anarchozeitschrift "Radikal" befanden entschied das Berliner Gericht formal statt inhaltlich.
Das Landgericht Hamburg war nun mutiger - zum Verdruß des Kleinunternehmers Michael Best

Wegen einer Linkschaltung auf eine Homepage namens "Steinhöfel Lovepage", die in satirischer Form und teilweise deftigen Worten über den Topware-Anwalt Joachim Steinhöfel herzog (multiMEDIA 6/98), hat das Landgericht Hamburg die Schadensersatzklage von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel bestätigt. Als Begründung führten die Hamburger Richter an, daß Best sich durch den Link auf die Webpage die "ehrverletzenden sowie beleidigenden Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen zu seinen eigenen gemacht" habe. "Das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung", so heißt es weiter, "kann dann eine Persönlichkeitsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert." Eine solche Distanzierung habe der Beklagte aber nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Darin sehen die Hamburger Richter keine Distanzierung, sondern eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung" (AZ 312O85/98).

Immerhin reduzierten die Hamburger Richter den angesetzten Streitwert von 100.000 auf 40.000 Mark. Doch teuer war die Angelegenheit für Kleinunternehmer Best trotzdem.

Analyse: Fehlurteil mit Nachwirkung

Ein Grundsatzurteil ist die Entscheidung des Hamburger Landgerichts nicht. Lediglich ein in technischer Unkenntnis und in schlechter deutscher Tradition gefällter Spruch gegen Satire und Meinungsfreiheit. Auf die Besonderheiten des Internet - daß sich Dokumente ändern können, während Links darauf liegen und daß das ganze Internet aus Links besteht - gingen die Richter gleich gar nicht ein. Zu eindeutig war für die Richter die Sympathie des Linkschalters für den Gelinkten. Daß man die Satire auch heute noch über jede bessere Suchmaschine finden kann, blieb im Urteil unerwähnt. Bis ein vernünftiges Urteil einer höheren Instanz auftaucht, werden Web-Publisher allerdings vorsichtig sein müssen.

Über die seltsamen Praktiken des Topware-Anwalts und ehemaligen RTL-Moderators Steinhöfel schreibt der Spiegel im übrigen unbehelligt: D wie dreist (jg)

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