Landgericht Hamburg: Links können strafbar sein
22.05.98 Letztes Jahr hatte sich das Amtsgericht Tiergarten noch um die Entscheidung herumgedrückt, ob eine Linkschaltungen auf Webseiten mit fragwürdigem Inhalt strafbar sein kann. Im Prozeß gegen das ehemalige PDS-Vorstandsmitglied Angela Marquardt, die auf ihrer Webseite einen Link auf einen holländischen Server eingebaut hatte, auf dem sich Texte der Anarchozeitschrift "Radikal" befanden entschied das Berliner Gericht formal statt inhaltlich.
Das Landgericht Hamburg war nun mutiger - zum Verdruß des Kleinunternehmers Michael Best
Immerhin reduzierten die Hamburger Richter den angesetzten Streitwert von 100.000 auf 40.000 Mark. Doch teuer war die Angelegenheit für Kleinunternehmer Best trotzdem.
Analyse: Fehlurteil mit NachwirkungEin Grundsatzurteil ist die Entscheidung des Hamburger Landgerichts nicht. Lediglich ein in technischer Unkenntnis und in schlechter deutscher Tradition gefällter Spruch gegen Satire und Meinungsfreiheit. Auf die Besonderheiten des Internet - daß sich Dokumente ändern können, während Links darauf liegen und daß das ganze Internet aus Links besteht - gingen die Richter gleich gar nicht ein. Zu eindeutig war für die Richter die Sympathie des Linkschalters für den Gelinkten. Daß man die Satire auch heute noch über jede bessere Suchmaschine finden kann, blieb im Urteil unerwähnt. Bis ein vernünftiges Urteil einer höheren Instanz auftaucht, werden Web-Publisher allerdings vorsichtig sein müssen. |
Über die seltsamen Praktiken des Topware-Anwalts und ehemaligen RTL-Moderators Steinhöfel schreibt der Spiegel im übrigen unbehelligt: D wie dreist (jg)
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