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Leistungsschutzrecht: Verleger-Hybris reicht nicht

26.06.2012 Nach den Hoteliers nun also die Verleger. Die schwarz-gelbe Bundesregierung gibt einmal mehr unternehmerischen Partikularinteressen nach. Zum Glück ist das Internet zu stabil, als dass wirtschaftlich und politisch signifi kante Auswirkungen zu befürchten sind.

Sogar eine wachsende Zahl von großen Verlagen gehört zu denjenigen, die mit gemischten Gefühlen auf die Leistungsschutz-Lobbyaktion des Axel-Springer-Verlags sehen. Denn das Internet-Knowhow ist in deutschen Verlagen zunehmend auch auf Management-Ebene vorhanden.

Und hier weiß man: Es hilft nicht, Google zu prügeln, weil man beleidigt ist, dass das Internet einem die antiquierten Geschäftsmodelle kaputt macht. Es genügt nicht, es gemein zu finden, dass jemand anderes als man selber die Suchmaschine als Geschäftsmodell erfunden hat (und als man sie dann mit 'Paperball' hatte, aus Angst vor einer Selbstkannibalisierung hat wieder in der Schublade verschwinden lassen).

Es genügt nicht, gute Drähte in die bürgerliche Regierung zu haben, um die Geschichte der Welt zurückzudrehen. Selbst wenn die Mövenpick-Partei diesmal auf der anderen Seite der Barrikade steht: Der Gesetzesentwurf für ein Leistungsschutzrecht wurde offenbar von ganz weit oben im Hause Springer ganz weit oben im Bundeskanzleramt in Auftrag gegeben.

Doch diese Frauenriege bremst nun eine weitere Frau, die zuständige Justizministerin nämlich, durch ihr offensives Nichtstun. Man ließ Springer einfach seinen juristischen Willen, ohne politisches Knowhow in den Verlegerentwurf zu implementieren. Heraus kam folgerichtig gequirlter Unsinn:

  1. Administrativer Unsinn: Was mit dem Leistungssschutzrecht kommen soll, ist ein blanker Unterlassungsanspruch der Verleger - und es gibt weder Geld noch Strukturen. Verbessert wird im Grunde nur der Aufwand für die Rechtsverfolgung, wo Verlage ihren Handel mit Nutzungsrechten nicht gut organisiert hatten.
  2. Juristischer Unsinn: Die Regierung verbietet Linklisten auf Pressetexte? Dieses Gesetz wird von den Gerichten zerpflückt werden.
  3. Politischer Unsinn: Weil der Entwurf das Zitatrecht ausdrücklich weiterbestehen lässt, bleibt letztlich alles erlaubt, was bisher auch erlaubt war.
  4. Kommunikativer Unsinn: Unklar bleibt, welche Leistung das Leistungsschutzrecht eigentlich schützen soll? Der Schutzgegenstand eines Presseerzeugnisses ist doch nur der gleiche Text wie die bearbeitete Endfassung des Urhebers.
  5. Betriebswirtschaftlicher Unsinn: Wirtschaftlich geht ein Leistungsschutzrecht ohnehin ins Leere, denn die Beteiligten werden darauf reagieren. Warum sollte Google für die Veröffentlichungen von Link erklärenden Snippets bezahlen, wo doch Google einer typischen Onlinepublikation die Größenordnung von 30 bis 50 Prozent der Seitenabrufe bringt?
  6. Organisatorischer Unsinn: Die ganze Chose funktioniert nur, wenn alle Verleger (oder wenigstens alle Mainstream-Verleger) mitmachen. Spiegel, FAZ und Süddeutsche haben schon gesagt, dass sie ausscheren, auch einige Regionalzeitungen sind schon von der Fahne gegangen. Wenn Google die LSR-Verlage abschaltet, gibt es also genug Alternativen.

Das Leistungsschutzgesetz wird scheitern. An der Hybris seiner Initiatoren. An seinen inneren Widersprüchen. Aber vor allem: An der geänderten Welt.

Und das ist gut so. Selbst Springer hat nicht so viel Macht, das Internet zu besiegen - auch wenn es für einen deutschen Bundespräsidenten noch gereicht hat.

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