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Bei Onlineshopping per Kreditkarte haftet die Bank, nicht der Kunde
der Kunde, sondern die Bank. Darauf hat die Rechtsanwaltskammer Koblenz hingewiesen. Aus den Geschäftsbedigungen der Kreditkartenunternehmen gehe hervor, dass der Kunden nicht hafte, wenn die Zahlung beleglos - also ohne Unterschrift und ohne Geheimzahl - erfolgt sei. Verbraucher können zu Unrecht abgebuchte Summen bei den Kreditkartenunternehmen beanstanden. Dieser Anspruch solle bis Juni 2000 Gesetz werden.
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