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Verbände legen Gutachten zur EU-Gerichtszuständigkeitsdebatte vor

04.11.1999 - (iBusiness) Die Verbände BDI, BDZV, dmmv, VDZ und VPRT haben zur heute und morgen stattfindenden EU-Anhörung zur Gerichtszuständigkeit bei grenzüberschreitenden Geschäften ein neues Gutachten vorgelegt. Die EU hat eine Regelung vorgeschlagen, nach der Verbraucher künftig auch an Ihrem Wohnort klagen können, wenn Sie eine Ware aus dem Ausland direkt beziehen. Betroffen von dieser Neuregelung wären auch die Betreiber von Onlineshops. Die Regelung steht nicht nur im Gegensatz zum Ursprungslandprinzip, welches in der noch nicht verabschiedeten E-Commerce-Richtlinie verankert ist, sondern stelle zudem ein Invetritonshindernis gerade für kleine und mittlere Betriebe dar: Bei entsprechender Auslegung könne, so die Befürchtung, bereits das Betreiben einer Internet-Site ausreichen kann, um in einem beliebigen EU-Land, in dem die Seite abrufbar ist, verklagt werden zu können.
Die von der EU beabsichtigte Neuregelung der internationalen Gerichtszuständigkeit für Verbrauchersachen verlasse anerkannte Grundlagen des Internationalen Zivilprozessrechts. Dieser Auffassung ist der Professor für Informationsrecht, Gerald Spindler (Universität Göttingen), dessen Gutachten die Verbände heute in Brüssel vorlegten. Nach Ansicht von Prof. Spindler werde der bislang geforderte enge Bezug zur Rechtsordnung des jeweiligen Staates in der Neuregelung aufgelöst. Die Bestimmung des Verbrauchergerichtsstandes in der geplanten Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit in

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