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Gericht läßt AOL für Raubkopien zahlen
Musikdateien Schadenersatz leisten. Die durch Urheberrechte geschützten Dateien - darunter der Titel 'Get down' von den Backstreet Boys - stammten aus einem AOL-Musikforum. Die Richter des Landgerichts München gaben mit ihrer Entscheidung der Klage von Musikhändler Hit Bit Software statt. Über die Höhe des Schadenersatzes ist noch nicht entschieden.
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Also - ISP unterliegt Teledienst-Gesetzen - dann kann es keine Inhaltshaftung geben, oder es gibt Inhaltshaftung, dann ist es kein Teledienst und muss sich an die entsprechenden Vorschriften auch nicht halten, oder?
Heinrich Lang