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HP will CD-Brenner-Abgabe nicht zahlen
17 Mark pro Brenner zu zahlen. Die für Übertragungsrechte zuständige Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hatte diese Vergütungspflicht für digitale Vervielfältigungen von den Herstellern verlangt und damit der Zentralstelle für private Überspielungsrechte, in der alle Verwertungsgesellschaften in Deutschland zusammengeschlossen sind, Recht gegeben. Diese hatten gegen Hewlett-Packard geklagt (iBusiness berichtete).
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