Am 6.6.2012 um 14 Uhr erklärt Joachim Graf,
- zehn SEO-Trends der nächsten fünf Jahre
- sieben SEO-Aufgaben im Social Web
- drei Plätze, gefunden zu werden
Jetzt anmelden!
- zehn SEO-Trends der nächsten fünf Jahre
- sieben SEO-Aufgaben im Social Web
- drei Plätze, gefunden zu werden
Jetzt anmelden!
In diesem Whitepaper erfahren Sie,
- wie sie Online-Video effektiv nutzen,
- was wichtigsten drei Vorteile sind,
- wie Sie das richtige Erzählformat finden.
Whitepaper abrufen
- wie sie Online-Video effektiv nutzen,
- was wichtigsten drei Vorteile sind,
- wie Sie das richtige Erzählformat finden.
Whitepaper abrufen
Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz
02.03.10 Die Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen die Verfassung, das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesverfassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".
(Autor: Susan Rönisch)
In diesem Beitrag genannt:
Firmen und Sites: bundesverfassungsgericht.de
Trackbacks / Kommentare
| Von: Harry Sameisky | Zu: Urteil: Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Grundgesetz | 02.03.10 |
Dies ist für uns als Teilnehmer an der Verfassungsbeschwerde eine tiefe Genugtuung. Hier wird also tatsächlich noch die persönliche Freiheit höher bewertet, als der Schäuble Überwachungsstaat. Eine Frage stellt sich jedoch an unsere Politiker (@Schäuble): Wieso werden erst solche "Big-Brother-Is-Watching-You" Schnellschüsse fabriziert, die einer tatsächlichen juristischen Grundlage entbehren? Haben Politiker nicht die Pflicht der juristichen Prüfung und der sorgsamen Abwägung von Interessen? Oder muss dies jetzt zunehmend das Verfassungsgericht entscheiden? Dann ist aber die Entscheidungsfindung der Politiker sehr stark in Frage zu stellen. Wenn in der freien Wirtschaft gegen Gesetze verstoßende Entscheidungen getroffen werden, ist der Manager schnell den Job wieder los, also bitte auch in der Politik: Ade Mr. Schäuble. | ||
Ihr Kommentar:
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Schreiben Sie Ihre Meinung, Erfahrungen, Anregungen mit oder zu diesem Thema. Ihr Beitrag erscheint an dieser Stelle.
Artikel Weiterempfehlen
Empfehlen Sie diesen Artikel an Kollegen oder Freunde weiter.
Empfehlen Sie diesen Artikel an Kollegen oder Freunde weiter.
Alle Meldungen vom 02.03.10:
