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IVW: Neues Zählverfahren startet ohne E-Mail-Reichweiten

31.08.2001 - (iBusiness) Für den Oktober 2001 wird eine Reihe von Online-Angeboten voraussichtlich deutlich geringere Reichweiten melden müssen, als bisher. Denn das neue Zählverfahren der IVW wird zunächst die Pageimpressions aus E-Mail-Newslettern nicht berücksichtigen.

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Von: Hans-Peter Bauer ,  netselect GmbH ,  Verbindungen
Am: 31.08.2001

IVW: Neues Zählverfahren startet ohne E-Mail-Reichweiten

IVW, Zählverfahren, Resultate und die Zukunft

IBusiness berichtet in seiner Ausgabe vom 31.08.2001, dass mit dem neuen IVW Zählverfahren ab Oktober 2001 eine Reihe von Online-Angeboten deutlich geringere Reichweiten melden müssen, zumal auch Zugriffe aus eMail-Newslettern nicht mehr berücksichtigt werden.

Das von IVW bisher praktizierte Verfahren misst Visits und Page-Impressions über ein in die jeweilige Sites eingebautes 1-Pixel-Bild, dessen Abruffrequenz gezählt wird. Surfer mit nervösem Zeigefinger treiben die Zahlen natürlich in die Höhe.

Cookies können seriöser messen, denn wenn alles richtig eingestellt ist, würde auch der Mehrfachklicker nur einen einzigen Zähler je Page verursachen. Dafür steigt die Cookie-Lagerhaltung auf dem eigenen PC, was viele stören dürfte und die Konsequenz, dass sie Cookies nicht mehr zulassen, liegt auf der Hand. Netzwerkadministratoren stehen dem Cookie-Treiben sowieso eher skeptisch gegenüber und haben den Hahn oft abgedreht, so wird der Business-Surfer dann nicht mehr erfasst. Da eine große Zahl von rein privaten Web-Abfragen vom Business-PC aus erfolgt, fällt kann so eine stattliche Zahl wegfallen.

Da viele per Mail versandten Newsletter eine wenig aussagekräftige Aneinanderreihung von Produkt-Links darstellen und selten echten News-Charakter haben, ist es längst überfällig, dass solche Zugriffe nicht mehr mitgemessen werden.

Portalbetreiber und Werbeplatzvermarkter sind an hohen Zugriffswerten interessiert, schließlich verwenden sie die Zahlen dazu, Ihre Werbekundschaft zu akquirieren und die Preise zu rechtfertigen. Somit bleibt abzusehen, dass man der neuen Zählweise verhalten gegenübersteht.

Ein Problem lässt sich durch die von IVW geänderte Zählweise jedoch überhaupt nicht lösen: Zähler, die mit dem Portal gar nichts oder wenig zu tun haben.

So kann man – nach den IVW-Statuten legal und vergleichsweise einfach – die Zugriffswerte hochtreiben: Ein Portalbetreiber vereinbart mit einem allgemein bekannten Unternehmen ein Werbekonzept, das darin besteht, die ohnehin bekannte Marke im eigenen Portal zu platzieren und zusätzlich deren Banner über anderes Sites zu streuen. Im Portal wird dann zusätzlich noch ein Bereich eingerichtet, auf dem einige Sites mit solchen Informationen der großen Marke zusammengestellt sind, die man auch auf deren eigenem Web-Auftritt finden würde.

Klicken Surfer dann die gestreuten Banner der großen Marke an, durchqueren sie oft kaum merklich das Portal, betrachten die dort hinterlegten Info-Sites und werden nahezu unbemerkt zur direkten eCommerce-Plattform der bekannten Marke weitergelinkt.

So generiert man Visits und Page-Impressions, ohne dass der Surfer je die Intention hatte sich mit dem Portal und den dortigen Angeboten zu befassen.

Vor einem Werbeengagement sollte man sich seinen Partner also ganz genau anschauen und sich dessen Werbekonzept, nämlich wie er die Aufmerksamkeit auf sich lenkt und den Surfer bindet, schlüssig darstellen lassen


Hans-Peter Bauer
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