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Verbände
ePrivacy-Verordnung: Kritik an deutschem Vorschlag
11.11.2020 Nach einer langen Hängepartie könnte es zum entscheidenden Durchbruch bei der ePrivacy-Verordnung kommen - sehr zum Missfallen des Internetverbands eco.
Bild: thedigitalartist/ Pixabay
Nach jahrelangem Tauziehen stehen die EU-Staaten womöglich kurz vor einer Einigung bei der ePrivacy-Reform. Jetzt wird mit Spannung erwartet, ob die Mitgliedstaaten diese Einigung tatsächlich noch unter der deutschen Ratspräsidentschaft erzielen. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft legte vorige Woche einen Vorschlag vor, über den nun beim Treffen der Arbeitsgruppe für Telekommunikation entschieden werden könnte. Für den Verband der Internetwirtschaft bedeutet der deutsche Vorschlag allerdings einen deutlichen Rückschritt für die Digitalisierung.
Oliver Süme , der Vorstandsvorsitzende des eco-Verbands , kritisiert gar, dass "die ePrivacy-Verordnung das Ziel eines verbesserten Datenschutzes komplett verfehlt und gleichzeitig digitale Geschäftsmodelle enorm belastet."
Die Kritik des Verbandes entzündet sich hier vor allem daran, dass Softwareupdates nur noch als legitim im Rahmen der ePrivacy-Verordnung angesehen werden. Auch besteht Sorge, dass Servicefunktionen wie Rechtschreibprüfungen oder Standortdienste durch die neue Verordnung beeinträchtigt werden- und sich diese nachteilig für Unternehmen in der EU auswirken könnten.
Der Verband der Internetwirtschaft kritisiert zudem die erneut geplanten Beschränkungen für Verarbeitungszwecke der elektronischen Kommunikationsdaten. Die Datenschutzgrundverordnung gäbe bereits einen einheitlichen Rechtsrahmen vor, die jetzt vorgeschlagene Abgrenzung der ePrivacy-Verordnung von der Datenschutzgrundverordnung sei weder praktikabel noch nachvollziehbar.
Oliver Süme , der Vorstandsvorsitzende des eco-Verbands , kritisiert gar, dass "die ePrivacy-Verordnung das Ziel eines verbesserten Datenschutzes komplett verfehlt und gleichzeitig digitale Geschäftsmodelle enorm belastet."
Die Kritik des Verbandes entzündet sich hier vor allem daran, dass Softwareupdates nur noch als legitim im Rahmen der ePrivacy-Verordnung angesehen werden. Auch besteht Sorge, dass Servicefunktionen wie Rechtschreibprüfungen oder Standortdienste durch die neue Verordnung beeinträchtigt werden- und sich diese nachteilig für Unternehmen in der EU auswirken könnten.
Der Verband der Internetwirtschaft kritisiert zudem die erneut geplanten Beschränkungen für Verarbeitungszwecke der elektronischen Kommunikationsdaten. Die Datenschutzgrundverordnung gäbe bereits einen einheitlichen Rechtsrahmen vor, die jetzt vorgeschlagene Abgrenzung der ePrivacy-Verordnung von der Datenschutzgrundverordnung sei weder praktikabel noch nachvollziehbar.
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