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ECard-Urteil: Droht das Ende für Weiterempfehlungsfunktionen?

30.06.2003 - Nicht nur Versender von unerwünschten Werbemails straft der Gesetzgeber mit saftigen Geldstrafen ab. Das Landgericht München I nimmt in einem aktuellen Urteil auch den Sitebetreiber als "Mitstörer" für ungewünschte E-Cards in die Pflicht. Nun fürchten Experten, dass als nächstes die weit verbreitete Weiterempfehlungsoption auf Websites missbraucht werden könnte.
Stein des Anstoßes waren 16 E-Cards, die ein Münchner an seine geschäftliche EMail-Adresse von der Internetseite der Marketinggesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) erhalten hatte. Die Absender waren fingiert, in der Betreffzeile der Mails standen "Spammenswerte Grüße". Es riecht nach Verschwörung. Denn Empfänger des EMail-Spams war wohl nicht zufällig der Münchner Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth - bekannt für spektakuläre Abmahnungen - der daraufhin das Gericht einschaltete. Das Landesgericht (LG) München gab ihm Recht und verbot der CMA "dabei mitzuwirken", dass von ihrer Homepage ohne Zustimmung des Empfängers el

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