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Pflicht: Bestellbestätigung

08.02.2002 -

Gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 3 wird jetzt der Onlinehändler verpflichtet, den Zugang einer Kundenbestellung "unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen". Diese Verpflichtung wurde unmittelbar aus der ECommerce-Richtlinie in das Gesetz übernommen.
Schon der Begriff einer "Bestellung" ist der deutschen Rechtssprache eigentlich fremd. Wer jetzt meint, juristisch sei ein Vertrag geschlossen, wenn die Bestellung zugeht und der Unternehmer diesen Eingang unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt, der irrt.

Die elektronische Bestätigung hat grundsätzlich keine eigene besondere Rechtsqualität im Rahmen des Vertragsschlusses. Es geht hier um ein automatisiertes Verfahren, mit dem nicht zwingend eine Willenserklärung im rechtlichen Sinn verbunden sein muss (aber kann!). Vielmehr dient die Regelung mehr zur Transparenz beim Kunden. Er soll darüber in

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