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Pflicht: Bestellbestätigung
Gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 3 wird jetzt der Onlinehändler verpflichtet, den Zugang einer Kundenbestellung "unverzüglich auf elektronischem Wege zu bestätigen". Diese Verpflichtung wurde unmittelbar aus der ECommerce-Richtlinie in das Gesetz übernommen.
Die elektronische Bestätigung hat grundsätzlich keine eigene besondere Rechtsqualität im Rahmen des Vertragsschlusses. Es geht hier um ein automatisiertes Verfahren, mit dem nicht zwingend eine Willenserklärung im rechtlichen Sinn verbunden sein muss (aber kann!). Vielmehr dient die Regelung mehr zur Transparenz beim Kunden. Er soll darüber in
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